KOMMISSARE UND KOMMISSARINNEN
Der Picker Wettbewerb, alle zwei Jahre in der Schweiz und den Grenzgebieten durchgeführt, dient der Förderung eines aufkommenden Künstlers, einer aufkommenden Künstlerin, eines Künstlers oder einer Künstlerin am Anfang der Karriere. Er oder sie hat schon ein substantielles Werk geschaffen und bereitet den Einstieg in die « Kunstwelt » vor. Der Preisträger, die Preisträgerin wird nicht von einer Jury sondern von einem Kommissar, einer Kommissarin ausgewählt, einer Persönlichkeit aus der Kunstszene. Diese Persönlichkeit wird vom Vorstand des aparté Vereins bestimmt und hat zur Aufgabe den Preisträger, die Preisträgerin in einer Monographie vorzustellen. Nach einer ersten Auswahl auf Grund der eingegangenen Bewerbungen, behält der Kommissar, die Kommissarin 3 bis 6 Dossiers und wird jeden unter diesen Kandidaten.innen in seinem – ihrem Atelier aufsuchen um dann den Preisträger oder die Preisträgerin zu bestimmen.